Europcar Botswana
Kategorie W 4x4 FQBD | Antriebsart 4WD | Fahrzeuggruppe W
Toyota Hilux 4x4 mit Doppelkabine, Isuzu D-Max, Ford Ranger o.ä. 4 Türen, meist Gangschaltung/teils Automatik (kann nicht garantiert werden), mit Untersetzung, Allrad-Antrieb und Differentialsperre, Diesel, Klimaanlage, Servolenkung, ABS, Airbags, Radio/CD-Spieler/Bluetooth/USB-Anschluss, Zentralverriegelung, 80 l Tank.
Leistungen
- unbegrenzte Freikilometer
- Gebühr für alle weiteren Fahrer und für Fahrer unter 23 Jahre
- Vertragsgebühr, lokale Steuern (VAT: 14%), Flughafenzuschläge
- Fahrzeugversicherung ohne Selbstbeteiligung (außer bei Schäden in Zambia, Zimbabwe und Mozambique)
- Versicherungsschutz auch bei Schäden an Windschutzscheibe, Reifen, Felgen und Radkappen
- Versicherungsschutz auch bei Unterbodenschäden
- Notfall-Service und 24 Stunden Pannenhilfe
Nicht eingeschlossen
- Treibstoff (Benzin oder Diesel), Mautgebühren
- Einwegmiet- und Grenzüberschrittsgebühren
- Bearbeitungsgebühr bei Unfall oder Diebstahl (BWP 550 je Schadenfall) bzw. bei Verkehrsdelikten (BWP 405 je Delikt)
- Gutachtergebühr bei Unfallschäden (BWP 1.034)
- Reinigungsgebühr BWP 400-700, sollte das Mietfahrzeug außerordentlich verschmutzt zurück gegeben werden
- Extras wie Kindersitze (BWP 605 je Miete, Vorausbuchung mit Angabe des Kindesalter nötig)
Mobilitätshinweis
Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass dieser Mietwagen im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Falls Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns bitte vor einer Buchung an.
Preise
Preis pro Miettag in € / Mietdauer in Tagen (von bis)
Standard
Standard |
1-6 |
7-13 |
14-27 |
28 + |
01.01.2026 - 31.12.2026 |
195,- |
185,- |
171,- |
157,- |
Informationen zum Vermieter Ansicht öffnen +
Mietstationen
Botswana: Gaborone, Maun, Kasane & Francistown
Fahrer
Mindestalter 23 Jahre (unter 23 Jahre auch erlaubt, wenn seit min. 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins). Kein Höchstalter.
Einwegmieten
- Einwegmieten innerhalb Botswanas sind möglich; es fallen BWP 1.960-2.875 Gebühren an.
Bei länderübergreifenden Einwegmieten fallen folgende Gebühren an (zzgl. zu den Grenzüberschrittsgebühren):
- von Botswana nach Südafrika: BWP 7.260
- von Botswana nach Namibia: BWP 11.000 Einwegmieten nach Mozambique und Zimbabwe sind nicht möglich.
Fahrtgebiete (Einschränkungen)
- Alle Fahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) in Botswana, Südafrika, Lesotho, Eswatini und Namibia gefahren werden.
- Fahrten nach Zimbabwe und Mozambique sind nur eingeschränkt und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Außerdem erfolgen auf eigenes Risiko (der Vermieter leistet keinen 24-Std.-Pannenservice; ein Ersatzfahrzeug nach einem Unfall wird nicht zugestellt; der Mieter trägt alle Kosten für die Rückführung eines beschädigten Fahrzeuges nach Südafrika).
Fahrer
- Grenzüberschreitungen sind erlaubt nach Lesotho, Namibia, Südafrika, Swaziland, Mozambique und Zimbabwe. Ein Genehmigungsschreiben (Letter of Authority) muss zum Zeitpunkt der Reservierung beantragt werden.
Grenzüberschreitungen nach Lesotho und Swaziland sind kostenfrei; nach anderen Ländern werden je Grenzüberschreitung folgende Gebühren erhoben:
- Südafrika, Namibia: BWP 1.870
- Mozambique, Zimbabwe: BWP 4.400 (Alle Angaben Stand 05.09.25 und gültig für Anmietungen in der Zeit 01.11.25-31.10.26. Vor und nach diesem Zeitraum gelten abweichende Gebühren.)
Kaution
Bei Übernahme des Mietwagens ist eine Kaution in Höhe von BWP 3.500 per Kreditkarte* zu hinterlegen. Sofern zusätzlich das Navigationssystem und/oder das mobile WLAN gebucht wird, erhöht sich die Kaution um BWP 1.500. Der Betrag wird nur geblockt, aber nicht abgebucht. Akzeptiert werden Mastercard, VISA und Diners. (* Auch Debitkarten werden akzeptiert, sofern sie das Logo eines der drei aufgeführten Zahlungsdienstleisters zeigen.) Die Kaution wird am Mietende erstattet, wenn das Fahrzeug vereinbarungsgemäß und vollgetankt bzw. das Navigationssystem/der WLAN-Stick unbeschädigt zurück gegeben wird.
Mietpreisberechnung
Auf 24-Stunden-Basis; bei Saisonüberschneidungen gilt der Saisonpreis zum Tag der Anmietung für die gesamte Miete. Bei verspäteter Übernahme bzw. vorzeitiger Abgabe des Wagens besteht kein Erstattungsanspruch. Verlängerungen der Mietdauer sind direkt mit der Vermietstation zu den vor Ort gültigen Konditionen abzuschließen.
Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.
Versicherung
- Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Versichert sind:
- Haftpflichtschäden (Schäden an Dritten bis max. EUR 125 Mio. pro Schaden außer in Mozambique)
- Kaskoschäden (Schäden am eigenen Fahrzeug inkl. Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Felgen, Radkappen, Unterbodenschäden (sofern nicht fahrlässig verursacht) sowie durch Sandflug hervorgerufene Schäden (Sandblasting)
- Fahrzeugdiebstahl
Zusatzversicherung (optional)
Nicht erforderlich - im Mietpreis ist bereits der bestmögliche Versicherungsschutz enthalten.
Nicht versichert sind
- Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten)
- Schäden durch nicht registrierte Fahrer
- Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss
Webcode: 103638
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